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Immobilienrecht

Profil

Das Immobilienrecht wird an der Fakultät Wirtschaftsrecht durch Prof. Dr. Matthias Werner Schneider sowie durch Prof. Dr. Sven Müller-Grune gelehrt.

Prof. Dr. Sven Müller-Grune

Herr Prof. Dr. Sven Müller-Grune ist seit 2001 beratend und forensisch im Bereich des öffentlichen Baurechts einschließlich der relevanten Fragestellungen zum Recht der erneuerbaren Energien ebenso wie im Bereich der Vertragsgestaltung im privaten Immobilienrecht tätig. Während seiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreute er zahlreiche Planungsträger, kleine und mittlere Kommunen, Unternehmen aus der Bau- und Bauträgerbranche, Projektierungsgesellschaften mit Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien (insbesondere Photovoltaik und Windenergie) sowie Industrieunternehmen. In speziellen Fragestellungen ziehen auch Rechtsanwaltskanzleien Herrn Prof. Dr. Sven Müller-Grune zur Bearbeitung spezieller Fragestellungen hinzu. Seine Ausbildung zum Mediator ist außerdem während Planaufstellungsverfahren gefragt.

Dieses praktisch fundierte Fachwissen fließt in die Lehre im Rahmen des von Herrn Prof. Dr. Sven Müller-Grune geleiteten Schwerpunkts "Unternehmen und Verwaltung" ein.

Die Nähe zur Praxis hält Herr Prof. Dr. Sven Müller-Grune zusätzlich durch seine Mitgliedschaft in der bundesweiten Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL e.V., der als Fachverband auch regelmäßig in Gesetzgebungsverfahren um Stellungnahmen gebeten wird.

Wissenschaftliche und praktische Arbeitsgebiete Immobilienrecht

  • Landesplanungs- und Bauplanungsrecht (einschließlich Mediation im Bauleitplanverfahren)
  • Sicherheitsrecht (Bauordnungsrecht einschließlich angrenzender Rechtsgebiete wie Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
  • Leitungsgebundene Einrichtungen (einschließlich Wegerecht)
  • Kommunalabgabenrecht
  • öffentliche-rechtliche Verträge (insbesondere städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge)
  • Immobilienkaufverträge

Vortragstätigkeiten

  • zahlreiche Vortragstätigkeiten zu aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im öffentlichen Baurecht
  • ständige Vortragstätigkeiten zum allgemeinen Verwaltungsrecht (einschließlich Bescheidstechnik) und zum Verwaltungsprozessrecht
  • Vortrag (Ganztagesseminar) zur Thüringer Bauordnung 2014
  • Vortrag zur landesübergreifenden Zusammenarbeit kommunaler und mitgliedschaftlich verfasster (IHK) Selbstverwaltungskörperschaften

Veröffentlichungen (Auswahl öffentliches Baurecht)

"Fallorientierte Aufbaufragen zum Bundesbodenschutzgesetz" in: Verwaltungsrundschau 2001, S. 226

"Die Errichtung von Windkraftanlagen – aktuelles zum Spannungsfeld zwischen Privilegierung und Planungsvorbehalt" in: BayVBl. 2003, S. 744

"Folgekosten – Berufshaftung – Rechtsberatung Aktuelle Informationen aus Rechtsprechung und –entwicklung" in: PLANERIN Fachzeitschrift für Stadt-, Regional- und Landesplanung 2006, S. 50

"Beschleunigtes Verfahren und Bebauungspläne der Innenentwicklung – der neue § 13a BauGB" in: BauR 2007, S. 985

"Neues beim Vorhaben- und Erschließungsplan – Die Neuregelung des § 12 Abs. 3a BauGB" in: apf 2008, S. 140

"Nachträgliche Änderungen des Vorhabens im Bereich vorhabenbezogener Bebauungspläne – zur Nichtanwendbarkeit des § 31 BauGB" in: BauR 2008, S. 936

"Verwaltungsinternum mit Zündstoff - Das gemeindliche Einvernehmen: Neues zur Haftung" (zugl. Urteilsbesprechung BGH 16.09.2010, III ZR 29/2010) - publicus 1.2010 (Boorberg)

"Die Biene als Objekt der Rechtsfortbildung" in: Kokemoor/Kroeschell/Slapnicar/Wedde (Hrsg.) Recht im Dialog Gedächtnisschrift für Rainer Wörlen, Nomos 2013, S. 633 – 649

"Thüringer Baurecht – Textsammlung mit Einführung" (Hrsg.) 2. Aufl. SV Saxonia Verlag Dresden 2014